Der dtma wird immer wieder mit Fragen zum Thema Lohn konfrontiert. Da es im Kanton Aargau keine klaren Vorgaben im Bereich der Kinderbetreuungsberufe gibt, basieren unsere Empfehlungen auf den Lohnempfehlungen von Kibesuisse.
Der dtma empfiehlt grundsätzlich:
-Den tiefsten Lohn bei Betreuungsangestellten ohne Spezialausbildung in Tagesstrukturen dürfen nicht tiefer liegen als der tiefste Lohn innerhalb der Gemeindeverwaltung des Standortes. Idealerweise nutzen die Betreuungsorganisationen das gleiche Personalreglement wie die Standortgemeine.
-Pro Aufgabe und Ausbildungsstand der Beschäftigten wird daher eine Lohnstruktur erstellt, der den Aufgaben und der Ausbildung Rechnung trägt.
-es muss frühzeitig über die nötig werdende Teuerung im nächsten Betriebsjahr diskutiert werden und diese Kosten müssen im Budget fürs Folgejahr berücksichtigt werden.
Für konkrete Lohnfragen können Sie uns jederzeit gerne kontaktieren:
info@dtma.ch oder Tel. 079 351 15 59