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Hier finden Sie alle Informationen, die für Betreuungsorganisationen im schulergänzenden Kinderbetreuungsbereich wichtig sind:
Die Informationen von 2020 sind unter an der Seite aufgeführt. Hier finden Sie Infos zu den aktuell gültigen Massnahmen (18.1.2021)

2021
Ab 18.1.2021 gelten nochmals verschärfte Schutzmassnahmen.

Maskenpflicht am Arbeitsplatz:
Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist (also auch in Betreuungsbetrieben) , werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.
Zudem wird die Dispensation von der Maskentragpflicht auf Wunsch der Gesundheitsdirektorenkonferenz und nach Erfahrungen im Vollzug präzisiert: Für den Nachweis medizinischer Gründe ist ein Attest einer Ärztin, eines Arztes, einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten erforderlich; ein Attest darf nur dann ausgestellt werden, wenn dies für die betreffende Person angezeigt ist.
Schutz besonders gefährdeter Personen
Besonders gefährdete Personen (Risikogruppen) werden spezifisch geschützt. Dazu wird (in Betreuungsbetrieben, wo Homeoffe nicht möglich ist) das Recht auf Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Für gefährdete Personen in Betreuungsorganisationen (mit Attest) muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz. 
Diesen könnt Ihr direkt HIER beantragen.
Falls Ihr Fragen dazu habt, könnt Ihr Euch direkt an eoanfragen@sva-ag.ch richten


2020
Al
le Tagesstrukturen und Kindertagesstätten sollen weiterhin geöffnet bleiben
. Dies hat am 16.3.2020 der Bundesrat und der Regierungsrat des Kantons Aargau an seinen Pressekonferenzen bestätigt.
Medienmitteilung vom 16.3.2020 vom Bundesrat Medienmitteilung vom 16.3.2020 vom Regierungsrat des Kantons Aargau

Das heisst für Tagesstrukturen, dass sie bei Bedarf weiter geöffnet sein müssen, dies unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen (Gruppengrösse max. 5 Kinder, Einhaltung der SIcherheitsmassnahmen etc.) 

Einige Tagesstrukturen mussten auf Grund der aktuellen Lage Personal mit reduziertem Pensum einsetzen..
Falls Sie in dieser Situation sind, können Sie für Ihre Tagesstruktur Kurzarbeit anmelden.

Direkter link zur Beantragung von Kurzarbeit beim Kanton Aargau:
​hier klicken


Der Beschluss des Regierungsrates des Kantons Aargau hält fest, dass seit Montag, 16. März 2020 bis sicher 4. April 2020
 sämtliche Schulen im Kanton Aargau geschlossen bleiben.
19. März 2020 Informationen Kanton Aargau - Fragen und Antworten Coronavirus für Kindertagesstätten, Tagesfamilien und weitere Institutionen der Kinderbetreuung

Am 17.4. teilte der Bundesrat mit, dass am 11.Mai die obligatorischen Schulen wieder öffnen sollen. Dies wird im Kanton Aargau mit Vollunterricht umgesetzt, d.h. es wird ab 11.5. wieder regulär im Ganzklassenunterricht unterrichtet.
Dies heisst, dass auch Tagesstrukturen im Kanton Aargau ihren Betrieb wieder aufnehmen oder dem Bedarf anpassen sollen.

Es ist weiterhin äusserst wichtig, dass Hygienevorschriften und Meldepflichten gemäss dem Bundesamt für Gesundheit eingehalten werden. Bitte weisen Sie die Erziehungsberechtigten sowie Kinder/Jugendliche und alle Mitarbeiter*innen darauf hin.
​Aktuelle Infos dazu vom BAG hier 
​

Aktuelle Hinweise vom Kanton Aargau betreffend Tagesstrukturen und Kindertagesstätten
Weitere Informationen Kanton Aargau


Der Bundesrat plant ein Hilfspaket für Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Tagesfamilien. Artikel dazu im Tagesanzeiger vom 1.4.2020
Dies wurde jedoch an der Medienkonferenz des Bundesrates am 3.4.2020 mit dem Hinweis ad acta gelegt, dass dies Unterstützung in solchen Fällen Sache der Kantone und Gemeinden seien.
Kibesuisse hat daraufhin eine ungehaltene Medienmitteilung lanciert.
Der dtma hat dem Regierungsrat des Kantons Aargau einen diesbezüglichen Antrag gestellt.

Im Juni wurde informiert, dass die Erziehenden in den Genuss von Enschädigungen kommen werden, wenn Sie Betreuungsleitstungen bezahlen mussten, die sie wegen Corona nicht bezogen haben (weiterlaufende Verträge) . Abgerechnet wird über die Betreuungsinstitutionen die bis zu m17.7. in der Pflicht sind, die entsprechenden Anträge zu stellen.
200403_medienmitteilung_kinderbetreuung_in_der_coronakrise.pdf
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wie_weiter_nach_der_corona.pdf
File Size: 151 kb
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Wir versuchen bereits einen Blick in die Zukunft nach Corona zu riskieren.
Hier ein Zusammenzug der wichtigsten Aufgaben, um nach Corona den Anschluss wieder zu finden.
Falls Sie fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Kontaktaufnahme


​

Infoblatt von kmu.admin:
​
arbeitsausfälle_im_zusammenhang_mit_dem_coronavirus.pdf
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Corona-Newsletters des dtma an ihre Mitglieder  (chronologisch geordnet) :
​Info vom 3.3 2020
​
info_dtma_vom_3._märz_2020_.pdf
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Info vom 12.3.2020
info_dtma_vom_12.3.2020.pdf
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Info vom 17.3.2020
arbeitsausfälle_im_zusammenhang_mit_dem_coronavirus.pdf
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info_dtma_vom_17.3.2020.pdf
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Info vom 28.3.2020
info_dtma_vom_28.3.2020.pdf
File Size: 97 kb
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Info vom 3.4.2020
info_dtma_vom_3.4.2020.pdf
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Info vom 9.4.2020
info_vom_9.4.2020.pdf
File Size: 138 kb
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Info vom 20.4.2020
infomail_vom_20.4.2020.pdf
File Size: 42 kb
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Info vom 23.4.2020
infos_vom_22.4.2020.pdf
File Size: 31 kb
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wie_weiter_nach_der_corona.pdf
File Size: 151 kb
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Info vom 1.5.2020
infomail_1.5.2020docx.pdf
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200429_muster_schutzkonzept_kita_seb.pdf
File Size: 201 kb
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Info vom 8.5.2020
info_vom_8.5.2020.pdf
File Size: 109 kb
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2020_entwurf_schutzkonzept.pdf
File Size: 484 kb
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Infomail vom 26.6.2020
200625_kibe_ausfallentschädigung.pdf
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infomail_vom_26.6.2020.pdf
File Size: 63 kb
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Infomail vom 10.8.2020
newsletter_schulbeginn_10.8.2020.pdf
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covid-19_massnahmen_im_bereich_internationaler_personenverkehr_infoblatt_a5__3_.pdf
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testkriterien_kinder.pdf
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bag_coronavirus_schuelerinnen_und_schüler.pdf
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