Hier finden Sie alle Informationen, die für Betreuungsorganisationen im schulergänzenden Kinderbetreuungsbereich wichtig sind:
Im Moment (Frühjahr 2022) sind alle Corona-Vorgaben ausser Kraft gesetzt.
Wir raten jedoch weiterhin zur moderaten Vorsicht, da die Pandemie noch nicht ganz ausgestanden ist.
Entsprechende Empfehlungen finden Sie hier: www.covid19-tipps.ch
Nachfolgend finden Sie die Infos an unsere Mitglieder, welche wir zeitnah je nach Lage verfasst und versandt haben. Wir werden sie aktuell noch zugänglich halten;
2022
Hier finden Sie alle Informationen, die für Betreuungsorganisationen im schulergänzenden Kinderbetreuungsbereich wichtig sind:
Im Moment (Frühjahr 2022) sind alle Corona-Vorgaben ausser Kraft gesetzt.
Wir raten jedoch weiterhin zur moderaten Vorsicht, da die Pandemie noch nicht ganz ausgestanden ist.
Entsprechende Empfehlungen finden Sie hier: www.covid19-tipps.ch
Nachfolgend finden Sie die Infos an unsere Mitglieder, welche wir zeitnah je nach Lage verfasst und versandt haben. Wir werden sie aktuell noch zugänglich halten;
2022
Info an unsere Mitglieder am 12.1.2022
Liebe dtma-Mitglieder,
wie vereinbart, hier der zweite Newsletter nach unserer heutigen Vorstandssitzung.
Der Vorstand hat beschlossen, das angehängte Schreiben heute an den Regierungsrat zu versenden.
Wir werden uns nach wie vor dafür einsetzen, dass die Tagesstrukturen in der Corona-Strategie des Kantons nicht vergessen werden.
Folgende Punkte sind uns nach wie vor wichtig:
Sicherheit für Kinder und MitarbeiterInnen/ Weiterer Hinweis aufs impfen und boostern
Wir sind nach wie vor überzeugt, dass impfen (und gegen Omikron eine Boosterimpfung) die wirksamsten Mittel sind, um sich und andere vor schweren
Krankheitsverläufen zu schützen. Weisen Sie also Ihre Mitarbeitenden weiterhin darauf hin.
Sollten Sie MitarbeiterInnen oder Kinder kennen, die an Longcovid-Symtomen leiden, kann die Longcovid-Sprechstunde ev. unterstützend helfen.
Kontakt: https://www.longcovidch.info/sprechstunden
Spezielle Vereinbarungen mit Eurer Bewilligungsbehörde
Falls die Öffnungszeiten wegen Personalmangel oder durch grosse Zahl an Abmeldungen (siehe Brief an den Regierungsrat) reduziert werden müssen, sind gesicherte Subventionsbeiträge für Euch Betreungsbetriebe essenziell. Wir haben Euch bereits Anfang Februar darauf hingewiesen, dass Aushilfspersonal bei grossen Personalausfällen nötig sein wird. Ob und in welcher Form der Betrieb aufrechterhalten werden kann, ist zudem eine gemeinsame Verantwortung der Aufsichts- und Bewilligungsbehörden. Kontaktieren Sie also im Bedarfsfall ihre Bewilligungsbehörde (Gemeinde) und vereinbaren Sie machbare Lösungen. (z.B. einen speziellen Notfall-Corona-Betreuungsschlüssel etc.).
Wir haben dem Regierungsrat die Frage nach der finanziellen Sicherheit für Euch gestellt. Sobald wir Antworten erhalten, werden wir uns erneut melden.
Diesjährige MV
Wir haben beschlossen, unsere Mitgliederversammlung am Dienstag, 10.5.2022 um 19.00 Uhr in Baden durchzuführen.
Da wir das 15-jähriges Jubiläum unseres Dachverbandes feiern dürfen, planen wir einen Apéro mit Euch, ein spannendes Referat und weitere kleine Highlights.
Reservieren Sie sich also bereits jetzt dieses Datum. Die Einladung mit allen erforderlichen Unterlagen erfolgt Anfang April.
Wir wünschen Euch allen für die nächsten, wohl nicht einfachen Wochen viel Kraft und Energie.
Bei Fragen stehen wir Euch jederzeit gerne zur Verfügung.
Info an unsere Mitglieder am 5.1.2022
Werte Mitglieder des dtma,
wir hoffen, dass Ihr alle gesund und motiviert ins neue Jahr gekommen seid.
Hiermit informieren wir Euch über den heute vom Regierungsrat gefällte Entscheid, ab 10.1.2022 keine Tests mehr an Schulen durchzuführen.
Das repetitive Testen war bisher ein Element der Teststrategie des Kantons Aargau. Beim regelmässigen Testen von grossen Personengruppen geht es darum, insbesondere unentdeckte / asymptomatische Ansteckungen zu finden und Infektionsketten zu unterbrechen. Dies fällt nun weg. Damit entscheidet sich der Regierungsrat gegen die Empfehlung des BAG und der Taskforce.
Was heisst das nun für Euch als Tagesstrukturen?
Der Vorstand des dtma wird sich am nächsten Mittwoch zu einer virtuellen Vorstandssitzung treffen und beschliessen, wie wir für Euch mit dieser aktuellen neuen Situation umgehen und welche Forderungen wir an den Regierungsrat stellen werden.
Sobald dies klar ist, werden wir Euch erneut informieren.
Info an unsere Mitglieder am 17.12.2021
Liebe Mitglieder des dtma,
hier die neuesten und wohl letzten Infos vor den Feiertagen:
Neuste Entscheide des Bundesrates vom 17.12.2021
Was heissen die neuesten Entscheide des Bundesrates für Eure Betriebe?
Aktuell ändert sich im Arbeitsalltag nichts bis zu den Weihnachtsferien. (Homeoffice ist in der Betreuung ja nicht möglich).
Um so wichtiger ist es, den Mitarbeiterinnen die Wichtigkeit der Impfung (und neu des Boosters schon nach 4 Monaten nach der 2.Impfung)
ans Herz zu legen. Die Lage ist angespannt.
Wichtig ist nach wie vor, die Masken zu tragen, Handhygiene, lüften, Co2-Messungen durchzuführen um richtig lüften zu können, Abstand halten und
die Kontakte wo möglich zu reduzieren. Wir empfehlen, alle unnötigen Anlässe und Aktivitäten (Jahresschlussapéro etc.) zu streichen.
Standortbestimmung für Eure MitarbeiterInnen
Der Kanton Aargau hat für 2022 500 kostenlose Standortbestimmungsgespräche für Frauen über 40 ermöglicht.
Bitte informieren Sie Ihre MitarbeiterInnen darüber…ev. wird die eine oder andere motiviert, sich weiterzubilden und
Damit für Ihren Betrieb noch wertvoller zu werden.
Am einfachsten können Sie einfach nachfolgenden Text kopieren und an die MitarbeiterInnen versenden:
An alle Frauen über 40 im Kanton Aargau
Der Kanton Aargau hat es möglich gemacht, dass 500 Aargauer Frauen über 40 eine kostenlose Standortbestimmung
vornehmen können. Top!
Machst Du Pläne fürs neue Jahr?
Ruf einfach an: 062 832 6400 an oder schreibe eine Mail an: aarau@beratungsdienste.ch
Alle weiteren Informationen findest du hier: https://www.beratungsdienste.ch/news.html
Wir wünschen Euch und Euren MitarbeiterInnen und Familien frohe und vor allem gesunde Festtage!
Sollte es über die Feiertage neue Beschlüsse des Kantons oder des Bundesrates geben, so werden wir Euch umgehend informieren.
Info an unsere Mitglieder am 10.12.2021
Werte Mitglieder des dtma,
heute Abend hat der Regierungsrat angehängtes Bulletin zu neuen Beschlüssen bezüglich Schulbetrieb an Aargauer Schulen veröffentlicht.
Die Lage ist und bleibt ernst, der Regierungsrat hat daher zwei weitere Massnahmen beschlossen.
Die Schulen schliessen bereits am 17.12. für die Weihnachtsferien
Für die Kinder, die in den verbleibenden 4 Wochentagen vor Weihnachten eine Betreuung benötigen, sollten diese während der üblichen Schulstunden von der Schule
Angeboten erhalten. Bitte klären Sie baldmöglichst mit der Schule und den Erziehenden ab, was dies für den Tagesstrukturbetrieb heisst (weniger Kinder, ev.angepasste Betreuungszeiten?)
Ab Januar gilt für alle Kinder ab 1. Klasse an den Schulen Maskenpflicht
Leider ist im Bulletin des Regierungsrates nichts vermerkt, was dies für die Tagesstrukturen heisst. Ich habe soeben eine Anfrage an den Regierungsrat dazu gestellt.
Sobald die Antwort vorliegt, werden wir Euch sofort informieren.
Info an unsere Mitglieder am 2.12.2021
Werte Mitglieder des dtma,
gerne leite ich Ihnen die aktuellen Beschlüsse des Regierungsrates zu Schutzmassnahmen, die ab dem 4.12.2021 gelten.
Explizit erwähnt sind Kinderbetreuungseinrichtungen:
Maskentragpflicht in den Schulen und Kinderbetreuungsinstitutionen
Seit anfangs November häufen sich an den Aargauer Schulen erneut die Covid-19-Infektionsfälle. Besonders betroffen ist die Altersgruppe der Primarschulkinder (Jahrgänge 2009 bis 2014). Es sind Kinder, die sozial bereits aktiv sind, sich grossmehrheitlich aber noch nicht impfen lassen können. Aufgrund dieser Entwicklung und den Laborengpässen, die auch die konsequente Umsetzung des repetitiven Testens beeinträchtigen, hat der Regierungsrat beschlossen, die all-gemeine Maskentragpflicht für die Schulen wiedereinzuführen. Sie gilt ab Samstag, 4. Dezember 2021, 6 Uhr, in allen Schulgebäuden (inklusive Unterrichtsräume) für alle sich dort aufhaltenden erwachsenen Personen sowie für die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse der Primarstufe.
Die allgemeine Maskenpflicht gilt auch für Mitarbeitende und Gruppen im Bereich der familien- und schulergänzenden 4 von 6
Kinderbetreuung, wobei schulpflichtige Kinder bis zur 4. Primarschulklasse nur dann eine Gesichtsmaske tragen müs-sen, wenn den Gruppen auch Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse angehören. .
Liebe dtma-Mitglieder,
wie vereinbart, hier der zweite Newsletter nach unserer heutigen Vorstandssitzung.
Der Vorstand hat beschlossen, das angehängte Schreiben heute an den Regierungsrat zu versenden.
Wir werden uns nach wie vor dafür einsetzen, dass die Tagesstrukturen in der Corona-Strategie des Kantons nicht vergessen werden.
Folgende Punkte sind uns nach wie vor wichtig:
Sicherheit für Kinder und MitarbeiterInnen/ Weiterer Hinweis aufs impfen und boostern
Wir sind nach wie vor überzeugt, dass impfen (und gegen Omikron eine Boosterimpfung) die wirksamsten Mittel sind, um sich und andere vor schweren
Krankheitsverläufen zu schützen. Weisen Sie also Ihre Mitarbeitenden weiterhin darauf hin.
Sollten Sie MitarbeiterInnen oder Kinder kennen, die an Longcovid-Symtomen leiden, kann die Longcovid-Sprechstunde ev. unterstützend helfen.
Kontakt: https://www.longcovidch.info/sprechstunden
Spezielle Vereinbarungen mit Eurer Bewilligungsbehörde
Falls die Öffnungszeiten wegen Personalmangel oder durch grosse Zahl an Abmeldungen (siehe Brief an den Regierungsrat) reduziert werden müssen, sind gesicherte Subventionsbeiträge für Euch Betreungsbetriebe essenziell. Wir haben Euch bereits Anfang Februar darauf hingewiesen, dass Aushilfspersonal bei grossen Personalausfällen nötig sein wird. Ob und in welcher Form der Betrieb aufrechterhalten werden kann, ist zudem eine gemeinsame Verantwortung der Aufsichts- und Bewilligungsbehörden. Kontaktieren Sie also im Bedarfsfall ihre Bewilligungsbehörde (Gemeinde) und vereinbaren Sie machbare Lösungen. (z.B. einen speziellen Notfall-Corona-Betreuungsschlüssel etc.).
Wir haben dem Regierungsrat die Frage nach der finanziellen Sicherheit für Euch gestellt. Sobald wir Antworten erhalten, werden wir uns erneut melden.
Diesjährige MV
Wir haben beschlossen, unsere Mitgliederversammlung am Dienstag, 10.5.2022 um 19.00 Uhr in Baden durchzuführen.
Da wir das 15-jähriges Jubiläum unseres Dachverbandes feiern dürfen, planen wir einen Apéro mit Euch, ein spannendes Referat und weitere kleine Highlights.
Reservieren Sie sich also bereits jetzt dieses Datum. Die Einladung mit allen erforderlichen Unterlagen erfolgt Anfang April.
Wir wünschen Euch allen für die nächsten, wohl nicht einfachen Wochen viel Kraft und Energie.
Bei Fragen stehen wir Euch jederzeit gerne zur Verfügung.
Info an unsere Mitglieder am 5.1.2022
Werte Mitglieder des dtma,
wir hoffen, dass Ihr alle gesund und motiviert ins neue Jahr gekommen seid.
Hiermit informieren wir Euch über den heute vom Regierungsrat gefällte Entscheid, ab 10.1.2022 keine Tests mehr an Schulen durchzuführen.
Das repetitive Testen war bisher ein Element der Teststrategie des Kantons Aargau. Beim regelmässigen Testen von grossen Personengruppen geht es darum, insbesondere unentdeckte / asymptomatische Ansteckungen zu finden und Infektionsketten zu unterbrechen. Dies fällt nun weg. Damit entscheidet sich der Regierungsrat gegen die Empfehlung des BAG und der Taskforce.
Was heisst das nun für Euch als Tagesstrukturen?
- Wichtig wird für Euch sein, bis am Montag eine Strategie zu entwickeln, mit welcher die Vermischung von Klassenverbänden am Mittagstisch und der weiteren Betreuungsmodule verhindert werden kann. Dies erscheint uns nun noch wichtiger als in den letzten Monaten des alten Jahres.
- Auch bei den Tagesstrukturen ist mit einem grösseren Ausfall von Angestellten, welche an Corona erkranken und damit krank und in Quarantäne verbleiben müssen, sehr wahrscheinlich. Nutzt die Zeit bis am Montag, um Eure Einsatzpläne und Springerlisten zu aktualisieren, damit Ihr gewappnet seid.
Der Vorstand des dtma wird sich am nächsten Mittwoch zu einer virtuellen Vorstandssitzung treffen und beschliessen, wie wir für Euch mit dieser aktuellen neuen Situation umgehen und welche Forderungen wir an den Regierungsrat stellen werden.
Sobald dies klar ist, werden wir Euch erneut informieren.
Info an unsere Mitglieder am 17.12.2021
Liebe Mitglieder des dtma,
hier die neuesten und wohl letzten Infos vor den Feiertagen:
Neuste Entscheide des Bundesrates vom 17.12.2021
Was heissen die neuesten Entscheide des Bundesrates für Eure Betriebe?
Aktuell ändert sich im Arbeitsalltag nichts bis zu den Weihnachtsferien. (Homeoffice ist in der Betreuung ja nicht möglich).
Um so wichtiger ist es, den Mitarbeiterinnen die Wichtigkeit der Impfung (und neu des Boosters schon nach 4 Monaten nach der 2.Impfung)
ans Herz zu legen. Die Lage ist angespannt.
Wichtig ist nach wie vor, die Masken zu tragen, Handhygiene, lüften, Co2-Messungen durchzuführen um richtig lüften zu können, Abstand halten und
die Kontakte wo möglich zu reduzieren. Wir empfehlen, alle unnötigen Anlässe und Aktivitäten (Jahresschlussapéro etc.) zu streichen.
Standortbestimmung für Eure MitarbeiterInnen
Der Kanton Aargau hat für 2022 500 kostenlose Standortbestimmungsgespräche für Frauen über 40 ermöglicht.
Bitte informieren Sie Ihre MitarbeiterInnen darüber…ev. wird die eine oder andere motiviert, sich weiterzubilden und
Damit für Ihren Betrieb noch wertvoller zu werden.
Am einfachsten können Sie einfach nachfolgenden Text kopieren und an die MitarbeiterInnen versenden:
An alle Frauen über 40 im Kanton Aargau
Der Kanton Aargau hat es möglich gemacht, dass 500 Aargauer Frauen über 40 eine kostenlose Standortbestimmung
vornehmen können. Top!
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Alle weiteren Informationen findest du hier: https://www.beratungsdienste.ch/news.html
Wir wünschen Euch und Euren MitarbeiterInnen und Familien frohe und vor allem gesunde Festtage!
Sollte es über die Feiertage neue Beschlüsse des Kantons oder des Bundesrates geben, so werden wir Euch umgehend informieren.
Info an unsere Mitglieder am 10.12.2021
Werte Mitglieder des dtma,
heute Abend hat der Regierungsrat angehängtes Bulletin zu neuen Beschlüssen bezüglich Schulbetrieb an Aargauer Schulen veröffentlicht.
Die Lage ist und bleibt ernst, der Regierungsrat hat daher zwei weitere Massnahmen beschlossen.
Die Schulen schliessen bereits am 17.12. für die Weihnachtsferien
Für die Kinder, die in den verbleibenden 4 Wochentagen vor Weihnachten eine Betreuung benötigen, sollten diese während der üblichen Schulstunden von der Schule
Angeboten erhalten. Bitte klären Sie baldmöglichst mit der Schule und den Erziehenden ab, was dies für den Tagesstrukturbetrieb heisst (weniger Kinder, ev.angepasste Betreuungszeiten?)
Ab Januar gilt für alle Kinder ab 1. Klasse an den Schulen Maskenpflicht
Leider ist im Bulletin des Regierungsrates nichts vermerkt, was dies für die Tagesstrukturen heisst. Ich habe soeben eine Anfrage an den Regierungsrat dazu gestellt.
Sobald die Antwort vorliegt, werden wir Euch sofort informieren.
Info an unsere Mitglieder am 2.12.2021
Werte Mitglieder des dtma,
gerne leite ich Ihnen die aktuellen Beschlüsse des Regierungsrates zu Schutzmassnahmen, die ab dem 4.12.2021 gelten.
Explizit erwähnt sind Kinderbetreuungseinrichtungen:
Maskentragpflicht in den Schulen und Kinderbetreuungsinstitutionen
Seit anfangs November häufen sich an den Aargauer Schulen erneut die Covid-19-Infektionsfälle. Besonders betroffen ist die Altersgruppe der Primarschulkinder (Jahrgänge 2009 bis 2014). Es sind Kinder, die sozial bereits aktiv sind, sich grossmehrheitlich aber noch nicht impfen lassen können. Aufgrund dieser Entwicklung und den Laborengpässen, die auch die konsequente Umsetzung des repetitiven Testens beeinträchtigen, hat der Regierungsrat beschlossen, die all-gemeine Maskentragpflicht für die Schulen wiedereinzuführen. Sie gilt ab Samstag, 4. Dezember 2021, 6 Uhr, in allen Schulgebäuden (inklusive Unterrichtsräume) für alle sich dort aufhaltenden erwachsenen Personen sowie für die Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse der Primarstufe.
Die allgemeine Maskenpflicht gilt auch für Mitarbeitende und Gruppen im Bereich der familien- und schulergänzenden 4 von 6
Kinderbetreuung, wobei schulpflichtige Kinder bis zur 4. Primarschulklasse nur dann eine Gesichtsmaske tragen müs-sen, wenn den Gruppen auch Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse angehören. .

211202_coronavirus-pandemie_kanton_aargau.pdf | |
File Size: | 240 kb |
File Type: |
Info am 29.9.2021 an unsere Mitglieder:
Das DGS hat am 29.9. verbindliche Empfehlungen für Tagesstrukturen herausgegeben. Diese sind die Basis für die weitere
Arbeit an TS im Aargau unter Corona-Schutzmassnahmen.
Das DGS hat am 29.9. verbindliche Empfehlungen für Tagesstrukturen herausgegeben. Diese sind die Basis für die weitere
Arbeit an TS im Aargau unter Corona-Schutzmassnahmen.

empfehlungen_tagesstrukturen_vom_29._september_2021.pdf | |
File Size: | 218 kb |
File Type: |
Info am 8.9.2021 an unsere Mitglieder:
Liebe dtma-Mitglieder,
der Dachverband ist aktuell proaktiv bestrebt, die Situation für Euch im Kanton Aargau zu verbessern und ein vom Kanton empfohlenes, wirkungsorientiertes Schutzkonzept zu erreichen.
Wir forderten schriftlich klare Vorgaben von Seiten des Kantons für Tagesstrukturen, um Kinder ohne Impfangebot und BetreuerInnen besser zu schützen.
Nächste Woche ist mir ein erstes Gespräch mit Verantwortlichen des DGS möglich, ein zweites Gespräch ist geplant.
Hier vorab aktuelle Infos für Euch:
Impfen als effektivstes Mittel zur Pandemiebekämpfung
Das effektivste Mittel zur Pandemiebekämpfung bleibt im Moment – neben dem konsequenten Einhalten der Schutzmassnahmen – die Impfung. Der dtma empfiehlt seinen Mitgliedern, ihren Mitarbeitenden, wenn immer betrieblich möglich, einen Impftermin während der Arbeitszeit zu ermöglichen und auf Wunsch Hilfestellungen für die Buchung eines Impftermins zu bieten.
Im Austausch mit den Mitarbeitenden zum Thema Impfentscheidung kann auf folgende Informationsquellen verwiesen werden: Informationskampagne des BAG und explizit zum Thema Unfruchtbarkeit zusätzlich auf watson.ch.
Quarantänerisiko wieder deutlich höher: Überprüfung Risikoabwägung in den Schutzkonzepten
Angesichts der hohen Fallzahlen im Kanton Aargau stellt sich die Frage, ob das Standard-Schutzkonzept einer Verschärfung in Bezug auf das Maskentragen bedarf.
Dies werde ich nächste Woche mit dem DGS diskutieren.
Diese Frage wird, verständlicherweise, von Expert*innen kontrovers diskutiert. Weiterhin bietet die Impfung einen hohen Schutz und vermindert das Übertragungsrisiko.
Lüften, aber richtig
Sehr wichtig – auch mit Blick auf die kühleren Tage – ist das konsequente und regelmässige Lüften. Uns ist bewusst, dass dies in einigen (oft Behelfs- oder Übergangslösungen von Tagesstrukturen) sehr schwierig ist. Auch dies thematisieren wir nächste Woche mit dem DGS.
Die Empfehlungen des BAG lauten: Stosslüftenalle 25 Minuten während 5 Minuten. Dabei ist es sinnvoll sich ans Lüften erinnern zu lassen – durch einen CO2-Sensor, welcher angibt, wie gut ein Raum gelüftet und dessen Luftqualität ist. Wenn Ihre Einrichtung über eine Lüftungs- oder Klimaanlage verfügt, beachten Sie, dass Sie die Anlage für einen guten Schutz mit einer hohen Frischluftwechselrate (höchste Stufe) und möglichst geringem Umluftanteil betreiben (Informationen für Betreiber: Webseite von Suissetec). Zudem weisen wir an dieser Stelle explizit darauf hin, dass auch bei geöffnetem Fenster die Schutzmassnahmen für Innenräume weiterhin eingehalten werden müssen.
Weitere Kostenübernahme von repetitiven Tests in Betrieben
Der Bund finanziert erfreulicherweise weiterhin repetitive Tests in Schulen und Betreuungsbetrieben (gepoolte PCR-Tests). Der dtma empfiehlt seinen Mitgliedern weiterhin dringend, am betrieblichen repetitiven Testen teilzunehmen und ist weiterhin sehr bemüht, dass die Möglichkeit zum repetitiven Testen flächendeckend, niederschwellig und mit zeitnahen Resultaten vom Kanton oder Bund angeboten wird.
Info per 27.7.2021 an unsere Mitglieder:
kibesuisse hat in den vergangenen Wochen in Zusammenarbeit mit pro enfance und in Absprache mit dem Schweiz. Spielgruppen-LeiterInnen-Verband ein Standard-Schutzkonzept für Kindertagesstätten, schulergänzende Tagesstrukturen und Tagesfamilienorganisationen entwickelt, welches den kibesuisse-Mitgliedern als einfache Grundlage für die Erstellung eines eigenen Schutzkonzeptes dienen soll. Das Dokument ist unter www.kibesuisse.ch/merkblatt/corona/ aufgeschaltet. Weiter lassen wir Ihnen im vorliegenden Mailing einige Präzisierungen zum Thema «Maskentragen» zukommen. Wir weisen Sie zudem darauf hin, dass das aktualisierte Merkblatt «Trägerschaft» vergangene Woche ebenfalls aufgeschaltet wurde.
Standard-Schutzkonzept für die familienergänzende Bildung und Betreuung
Das Standard-Schutzkonzept löst die bisherigen Muster-Schutzkonzepte für Kindertagesstätten und schulergänzende Betreuungsinstitutionen (Kita/SEB) sowie für Tagesfamilienorganisationen (TFO) komplett ab und legt den Fokus auf die in der aktuellen Lage wesentlichen Schutzmassnahmen, um einen möglichst wirkungsvollen Schutz vor einer Covid-19-Ansteckung für Kinder und Mitarbeitende zu erreichen und gleichzeitig den Kindern einen Alltag mit möglichst wenig belastenden Einschränkungen zu ermöglichen. Schutzmassnahmen/Einschränkungen, welche nicht mehr im Standard-Schutzkonzept erwähnt werden, sind unter Berücksichtigung der aktuellen Lage und mit Blick auf die genannte Güterabwägung gemäss dem Verband zurzeit nicht mehr angezeigt. Beim Tragen von Hygienemasken in Innenräumen wird neu unterschieden zwischen Mitarbeitenden, die geimpft oder genesen sind oder die beim betrieblichen Testen mitmachen sowie weiteren Mitarbeitenden.
Das Standard-Schutzkonzept berücksichtigt die inhaltlichen Vorgaben zur Erstellung eines Schutzkonzeptes nach Art. 10 sowie des dazugehörigen Anhangs 1 der Covid-19-Verordnung besondere Lage (Totalrevision vom 23.Juni) und wurde in Anlehnung an das Dokument «Covid-19: Risikobewertung und Massnahmenvorschläge zur Prävention von Übertragung in obligatorischen Schulen in der Phase 3» sowie in Absprache mit dem BAG erstellt. Das Standard-Schutzkonzept hat in Bezug auf die Massnahmenvorschläge Empfehlungscharakter. Zwingend einzuhalten sind immer allfällige zusätzliche Gemeinde- und/oder Kantonsvorgaben
Es ist möglich, dass sich die epidemiologische Lage – gerade im Kinderbereich – in den kommenden Monaten wieder verschärfen könnte. Wir werden Euch gerne über Veränderungen informieren, auch sollte es neue Standards geben.
Präzisierungen zum Maskentragen
Die folgenden Ausführungen berücksichtigen die aktuellen Vorgaben zur bundesrechtlichen Maskenpflicht, allfällige zusätzliche kommunale oder kantonale Vorgaben sind einzuhalten.
Aktualisierung Merkblatt «Trägerschaft»
Auch das Merkblatt «Trägerschaft: Umgang mit Covid-19 in Bildungs- und Betreuungsinstitutionen (Kita/SEB/TFO)» wurde grundsätzlich entsprechend der Covid-19-Verordnung besondere Lage (Totalrevision vom 23.Juni) überarbeitet. Hier weisen wir insbesondere auf die Ausführungen in Bezug auf die Pflicht bei Veranstaltungen (z.B. Elternanlässe), über ein eigenes Schutzkonzept zur verfügen, hin. Ausführungen hierzu im Merkblatt «Trägerschaft».
Ab 18.1.2021 gelten nochmals verschärfte Schutzmassnahmen.
Maskenpflicht am Arbeitsplatz:
Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist (also auch in Betreuungsbetrieben) , werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.
Zudem wird die Dispensation von der Maskentragpflicht auf Wunsch der Gesundheitsdirektorenkonferenz und nach Erfahrungen im Vollzug präzisiert: Für den Nachweis medizinischer Gründe ist ein Attest einer Ärztin, eines Arztes, einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten erforderlich; ein Attest darf nur dann ausgestellt werden, wenn dies für die betreffende Person angezeigt ist.
Schutz besonders gefährdeter Personen
Besonders gefährdete Personen (Risikogruppen) werden spezifisch geschützt. Dazu wird (in Betreuungsbetrieben, wo Homeoffe nicht möglich ist) das Recht auf Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Für gefährdete Personen in Betreuungsorganisationen (mit Attest) muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.
Diesen könnt Ihr direkt HIER beantragen.
Falls Ihr Fragen dazu habt, könnt Ihr Euch direkt an eoanfragen@sva-ag.ch richten
2020
Alle Tagesstrukturen und Kindertagesstätten sollen weiterhin geöffnet bleiben. Dies hat am 16.3.2020 der Bundesrat und der Regierungsrat des Kantons Aargau an seinen Pressekonferenzen bestätigt.
Medienmitteilung vom 16.3.2020 vom Bundesrat Medienmitteilung vom 16.3.2020 vom Regierungsrat des Kantons Aargau
Das heisst für Tagesstrukturen, dass sie bei Bedarf weiter geöffnet sein müssen, dies unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen (Gruppengrösse max. 5 Kinder, Einhaltung der SIcherheitsmassnahmen etc.)
Einige Tagesstrukturen mussten auf Grund der aktuellen Lage Personal mit reduziertem Pensum einsetzen..
Falls Sie in dieser Situation sind, können Sie für Ihre Tagesstruktur Kurzarbeit anmelden.
Direkter link zur Beantragung von Kurzarbeit beim Kanton Aargau:
hier klicken
Der Beschluss des Regierungsrates des Kantons Aargau hält fest, dass seit Montag, 16. März 2020 bis sicher 4. April 2020 sämtliche Schulen im Kanton Aargau geschlossen bleiben.
19. März 2020 Informationen Kanton Aargau - Fragen und Antworten Coronavirus für Kindertagesstätten, Tagesfamilien und weitere Institutionen der Kinderbetreuung
Am 17.4. teilte der Bundesrat mit, dass am 11.Mai die obligatorischen Schulen wieder öffnen sollen. Dies wird im Kanton Aargau mit Vollunterricht umgesetzt, d.h. es wird ab 11.5. wieder regulär im Ganzklassenunterricht unterrichtet.
Dies heisst, dass auch Tagesstrukturen im Kanton Aargau ihren Betrieb wieder aufnehmen oder dem Bedarf anpassen sollen.
Es ist weiterhin äusserst wichtig, dass Hygienevorschriften und Meldepflichten gemäss dem Bundesamt für Gesundheit eingehalten werden. Bitte weisen Sie die Erziehungsberechtigten sowie Kinder/Jugendliche und alle Mitarbeiter*innen darauf hin.
Aktuelle Infos dazu vom BAG hier
Aktuelle Hinweise vom Kanton Aargau betreffend Tagesstrukturen und Kindertagesstätten
Weitere Informationen Kanton Aargau
Der Bundesrat plant ein Hilfspaket für Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Tagesfamilien. Artikel dazu im Tagesanzeiger vom 1.4.2020
Dies wurde jedoch an der Medienkonferenz des Bundesrates am 3.4.2020 mit dem Hinweis ad acta gelegt, dass dies Unterstützung in solchen Fällen Sache der Kantone und Gemeinden seien.
Kibesuisse hat daraufhin eine ungehaltene Medienmitteilung lanciert.
Der dtma hat dem Regierungsrat des Kantons Aargau einen diesbezüglichen Antrag gestellt.
Im Juni wurde informiert, dass die Erziehenden in den Genuss von Enschädigungen kommen werden, wenn Sie Betreuungsleitstungen bezahlen mussten, die sie wegen Corona nicht bezogen haben (weiterlaufende Verträge) . Abgerechnet wird über die Betreuungsinstitutionen die bis zu m17.7. in der Pflicht sind, die entsprechenden Anträge zu stellen.
Liebe dtma-Mitglieder,
der Dachverband ist aktuell proaktiv bestrebt, die Situation für Euch im Kanton Aargau zu verbessern und ein vom Kanton empfohlenes, wirkungsorientiertes Schutzkonzept zu erreichen.
Wir forderten schriftlich klare Vorgaben von Seiten des Kantons für Tagesstrukturen, um Kinder ohne Impfangebot und BetreuerInnen besser zu schützen.
Nächste Woche ist mir ein erstes Gespräch mit Verantwortlichen des DGS möglich, ein zweites Gespräch ist geplant.
Hier vorab aktuelle Infos für Euch:
Impfen als effektivstes Mittel zur Pandemiebekämpfung
Das effektivste Mittel zur Pandemiebekämpfung bleibt im Moment – neben dem konsequenten Einhalten der Schutzmassnahmen – die Impfung. Der dtma empfiehlt seinen Mitgliedern, ihren Mitarbeitenden, wenn immer betrieblich möglich, einen Impftermin während der Arbeitszeit zu ermöglichen und auf Wunsch Hilfestellungen für die Buchung eines Impftermins zu bieten.
Im Austausch mit den Mitarbeitenden zum Thema Impfentscheidung kann auf folgende Informationsquellen verwiesen werden: Informationskampagne des BAG und explizit zum Thema Unfruchtbarkeit zusätzlich auf watson.ch.
Quarantänerisiko wieder deutlich höher: Überprüfung Risikoabwägung in den Schutzkonzepten
Angesichts der hohen Fallzahlen im Kanton Aargau stellt sich die Frage, ob das Standard-Schutzkonzept einer Verschärfung in Bezug auf das Maskentragen bedarf.
Dies werde ich nächste Woche mit dem DGS diskutieren.
Diese Frage wird, verständlicherweise, von Expert*innen kontrovers diskutiert. Weiterhin bietet die Impfung einen hohen Schutz und vermindert das Übertragungsrisiko.
Lüften, aber richtig
Sehr wichtig – auch mit Blick auf die kühleren Tage – ist das konsequente und regelmässige Lüften. Uns ist bewusst, dass dies in einigen (oft Behelfs- oder Übergangslösungen von Tagesstrukturen) sehr schwierig ist. Auch dies thematisieren wir nächste Woche mit dem DGS.
Die Empfehlungen des BAG lauten: Stosslüftenalle 25 Minuten während 5 Minuten. Dabei ist es sinnvoll sich ans Lüften erinnern zu lassen – durch einen CO2-Sensor, welcher angibt, wie gut ein Raum gelüftet und dessen Luftqualität ist. Wenn Ihre Einrichtung über eine Lüftungs- oder Klimaanlage verfügt, beachten Sie, dass Sie die Anlage für einen guten Schutz mit einer hohen Frischluftwechselrate (höchste Stufe) und möglichst geringem Umluftanteil betreiben (Informationen für Betreiber: Webseite von Suissetec). Zudem weisen wir an dieser Stelle explizit darauf hin, dass auch bei geöffnetem Fenster die Schutzmassnahmen für Innenräume weiterhin eingehalten werden müssen.
Weitere Kostenübernahme von repetitiven Tests in Betrieben
Der Bund finanziert erfreulicherweise weiterhin repetitive Tests in Schulen und Betreuungsbetrieben (gepoolte PCR-Tests). Der dtma empfiehlt seinen Mitgliedern weiterhin dringend, am betrieblichen repetitiven Testen teilzunehmen und ist weiterhin sehr bemüht, dass die Möglichkeit zum repetitiven Testen flächendeckend, niederschwellig und mit zeitnahen Resultaten vom Kanton oder Bund angeboten wird.
Info per 27.7.2021 an unsere Mitglieder:
kibesuisse hat in den vergangenen Wochen in Zusammenarbeit mit pro enfance und in Absprache mit dem Schweiz. Spielgruppen-LeiterInnen-Verband ein Standard-Schutzkonzept für Kindertagesstätten, schulergänzende Tagesstrukturen und Tagesfamilienorganisationen entwickelt, welches den kibesuisse-Mitgliedern als einfache Grundlage für die Erstellung eines eigenen Schutzkonzeptes dienen soll. Das Dokument ist unter www.kibesuisse.ch/merkblatt/corona/ aufgeschaltet. Weiter lassen wir Ihnen im vorliegenden Mailing einige Präzisierungen zum Thema «Maskentragen» zukommen. Wir weisen Sie zudem darauf hin, dass das aktualisierte Merkblatt «Trägerschaft» vergangene Woche ebenfalls aufgeschaltet wurde.
Standard-Schutzkonzept für die familienergänzende Bildung und Betreuung
Das Standard-Schutzkonzept löst die bisherigen Muster-Schutzkonzepte für Kindertagesstätten und schulergänzende Betreuungsinstitutionen (Kita/SEB) sowie für Tagesfamilienorganisationen (TFO) komplett ab und legt den Fokus auf die in der aktuellen Lage wesentlichen Schutzmassnahmen, um einen möglichst wirkungsvollen Schutz vor einer Covid-19-Ansteckung für Kinder und Mitarbeitende zu erreichen und gleichzeitig den Kindern einen Alltag mit möglichst wenig belastenden Einschränkungen zu ermöglichen. Schutzmassnahmen/Einschränkungen, welche nicht mehr im Standard-Schutzkonzept erwähnt werden, sind unter Berücksichtigung der aktuellen Lage und mit Blick auf die genannte Güterabwägung gemäss dem Verband zurzeit nicht mehr angezeigt. Beim Tragen von Hygienemasken in Innenräumen wird neu unterschieden zwischen Mitarbeitenden, die geimpft oder genesen sind oder die beim betrieblichen Testen mitmachen sowie weiteren Mitarbeitenden.
Das Standard-Schutzkonzept berücksichtigt die inhaltlichen Vorgaben zur Erstellung eines Schutzkonzeptes nach Art. 10 sowie des dazugehörigen Anhangs 1 der Covid-19-Verordnung besondere Lage (Totalrevision vom 23.Juni) und wurde in Anlehnung an das Dokument «Covid-19: Risikobewertung und Massnahmenvorschläge zur Prävention von Übertragung in obligatorischen Schulen in der Phase 3» sowie in Absprache mit dem BAG erstellt. Das Standard-Schutzkonzept hat in Bezug auf die Massnahmenvorschläge Empfehlungscharakter. Zwingend einzuhalten sind immer allfällige zusätzliche Gemeinde- und/oder Kantonsvorgaben
Es ist möglich, dass sich die epidemiologische Lage – gerade im Kinderbereich – in den kommenden Monaten wieder verschärfen könnte. Wir werden Euch gerne über Veränderungen informieren, auch sollte es neue Standards geben.
Präzisierungen zum Maskentragen
Die folgenden Ausführungen berücksichtigen die aktuellen Vorgaben zur bundesrechtlichen Maskenpflicht, allfällige zusätzliche kommunale oder kantonale Vorgaben sind einzuhalten.
- In Innenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen gilt weiterhin eine generelle bundesrechtliche Maskenpflicht. Personen in Angeboten der familienergänzenden Bildung und Betreuung sind von dieser bundesrechtlichen Maskenpflicht befreit, sofern das Tragen einer Hygienemaske die Betreuung wesentlich erschwert (siehe Art. 6 Abs. 2 lit. c Covid-19-Verordnung).
- Die Langfristigkeit der Schutzmassnahmen (im Speziellem das Tragen von Hygienemasken) erschwert die an den Bedürfnissen und der bestmöglichen Entwicklung der Kinder ausgerichtete familienergänzende Bildung und Betreuung je länger je mehr. Aus Sicht des Verbandes sollte daher eine allfällige Befreiung der Maskenpflicht in Innenräumen überall dort angewendet werden, wo diese epidemiologisch vertretbar ist. Wieso sollte dem Kind beispielsweise der Zugang zum ganzen Gesicht dauernd verwehrt bleiben, obschon der*die Mitarbeitende vollständig geimpft ist? Diese Befreiung und maskenfreie Zeiten betreffen folglich in erster Linie Mitarbeitende, die als geimpft oder genesen gelten (Covid-Zertifikat), aber auch Mitarbeitende, die sich regelmässig betrieblich testen lassen. Wichtig dabei ist, dass weiterhin empfohlen wird, dass in Sing- und Esssituationen alle Mitarbeitenden eine Hygienemaske tragen.
Darüber hinaus empfiehlt kibesuisse in Bezug auf die definierten und dokumentierten Ausnahmen (betrifft Mitarbeitende, die gemäss Standard-Schutzkonzept weiterhin grundsätzlich eine Hygienemasken tragen), eine erneute sorgfältige Abwägung der Güter mit Blick auf das gesamtheitliche Kindeswohl und allfällige Anpassungen bei der Definition von dokumentierten Ausnahmen vorzunehmen (siehe dazu «Wenn der Ausnahmezustand zum Alltag wird – Wie kann gute Qualität sichergestellt und gelebt werden, auch während der Pandemie?» vom MMI). - Die bundesrechtliche Maskenpflicht am Arbeitsplatz wurde aufgehoben. Arbeitgebende haben jedoch weiterhin die Pflicht, die Arbeitnehmenden zu schützen, das gilt auch im Aussenbereich und ist insbesondere in Bezug auf besonders gefährdete Personen relevant.
- Die bundesrechtliche Maskenpflicht in Aussenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen wurde aufgehoben. Angesichts der Rückmeldungen von Fachleuten (unter anderem kleineres Übertragungsrisiko im Aussenbereich) sowie der jetzigen expliziten Aufhebung der Maskenpflicht in Aussenbereichen ist kibesuisse der Ansicht: Es ist in Anbetracht der Gesamtgüterabwägung vertretbar, dass Mitarbeitende der familienergänzenden Bildung und Betreuung im Freien grundsätzlich ohne Masken arbeiten, auch wenn der Abstand zu den Kindern nicht eingehalten werden kann und dadurch ein entsprechendes Quarantänerisiko besteht.
- Sehr wichtig ist allerdings zu berücksichtigen, dass sowohl bei den definierten und dokumentierten Ausnahmen im Innenbereich wie auch bei maskenfreien Kontakten im Aussenbereich gilt: «keine Maskenpflicht» ist nicht gleichzusetzen mit «keine Kontaktquarantäne», d.h. auch wenn keine Maskenpflicht besteht, kann – beim Auftreten eines Falles – eine Quarantäne angeordnet werden. Es gilt auch weiterhin (drinnen und draussen) die Definition des engen Kontakts. Das heisst, wenn eine Betreuungsperson und ein Kind draussen engen Kontakt hatte und eine der beiden Personen positiv getestet wird, wird eine Quarantäne angeordnet werden. Einzig Geimpfte und Genesene sind von der Kontaktquarantäne befreit und im Rahmen des betrieblichen Testens regelmässig getestete Personen können davon befreit werden.
Aktualisierung Merkblatt «Trägerschaft»
Auch das Merkblatt «Trägerschaft: Umgang mit Covid-19 in Bildungs- und Betreuungsinstitutionen (Kita/SEB/TFO)» wurde grundsätzlich entsprechend der Covid-19-Verordnung besondere Lage (Totalrevision vom 23.Juni) überarbeitet. Hier weisen wir insbesondere auf die Ausführungen in Bezug auf die Pflicht bei Veranstaltungen (z.B. Elternanlässe), über ein eigenes Schutzkonzept zur verfügen, hin. Ausführungen hierzu im Merkblatt «Trägerschaft».
Ab 18.1.2021 gelten nochmals verschärfte Schutzmassnahmen.
Maskenpflicht am Arbeitsplatz:
Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist (also auch in Betreuungsbetrieben) , werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.
Zudem wird die Dispensation von der Maskentragpflicht auf Wunsch der Gesundheitsdirektorenkonferenz und nach Erfahrungen im Vollzug präzisiert: Für den Nachweis medizinischer Gründe ist ein Attest einer Ärztin, eines Arztes, einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten erforderlich; ein Attest darf nur dann ausgestellt werden, wenn dies für die betreffende Person angezeigt ist.
Schutz besonders gefährdeter Personen
Besonders gefährdete Personen (Risikogruppen) werden spezifisch geschützt. Dazu wird (in Betreuungsbetrieben, wo Homeoffe nicht möglich ist) das Recht auf Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Für gefährdete Personen in Betreuungsorganisationen (mit Attest) muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.
Diesen könnt Ihr direkt HIER beantragen.
Falls Ihr Fragen dazu habt, könnt Ihr Euch direkt an eoanfragen@sva-ag.ch richten
2020
Alle Tagesstrukturen und Kindertagesstätten sollen weiterhin geöffnet bleiben. Dies hat am 16.3.2020 der Bundesrat und der Regierungsrat des Kantons Aargau an seinen Pressekonferenzen bestätigt.
Medienmitteilung vom 16.3.2020 vom Bundesrat Medienmitteilung vom 16.3.2020 vom Regierungsrat des Kantons Aargau
Das heisst für Tagesstrukturen, dass sie bei Bedarf weiter geöffnet sein müssen, dies unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen (Gruppengrösse max. 5 Kinder, Einhaltung der SIcherheitsmassnahmen etc.)
Einige Tagesstrukturen mussten auf Grund der aktuellen Lage Personal mit reduziertem Pensum einsetzen..
Falls Sie in dieser Situation sind, können Sie für Ihre Tagesstruktur Kurzarbeit anmelden.
Direkter link zur Beantragung von Kurzarbeit beim Kanton Aargau:
hier klicken
Der Beschluss des Regierungsrates des Kantons Aargau hält fest, dass seit Montag, 16. März 2020 bis sicher 4. April 2020 sämtliche Schulen im Kanton Aargau geschlossen bleiben.
19. März 2020 Informationen Kanton Aargau - Fragen und Antworten Coronavirus für Kindertagesstätten, Tagesfamilien und weitere Institutionen der Kinderbetreuung
Am 17.4. teilte der Bundesrat mit, dass am 11.Mai die obligatorischen Schulen wieder öffnen sollen. Dies wird im Kanton Aargau mit Vollunterricht umgesetzt, d.h. es wird ab 11.5. wieder regulär im Ganzklassenunterricht unterrichtet.
Dies heisst, dass auch Tagesstrukturen im Kanton Aargau ihren Betrieb wieder aufnehmen oder dem Bedarf anpassen sollen.
Es ist weiterhin äusserst wichtig, dass Hygienevorschriften und Meldepflichten gemäss dem Bundesamt für Gesundheit eingehalten werden. Bitte weisen Sie die Erziehungsberechtigten sowie Kinder/Jugendliche und alle Mitarbeiter*innen darauf hin.
Aktuelle Infos dazu vom BAG hier
Aktuelle Hinweise vom Kanton Aargau betreffend Tagesstrukturen und Kindertagesstätten
Weitere Informationen Kanton Aargau
Der Bundesrat plant ein Hilfspaket für Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Tagesfamilien. Artikel dazu im Tagesanzeiger vom 1.4.2020
Dies wurde jedoch an der Medienkonferenz des Bundesrates am 3.4.2020 mit dem Hinweis ad acta gelegt, dass dies Unterstützung in solchen Fällen Sache der Kantone und Gemeinden seien.
Kibesuisse hat daraufhin eine ungehaltene Medienmitteilung lanciert.
Der dtma hat dem Regierungsrat des Kantons Aargau einen diesbezüglichen Antrag gestellt.
Im Juni wurde informiert, dass die Erziehenden in den Genuss von Enschädigungen kommen werden, wenn Sie Betreuungsleitstungen bezahlen mussten, die sie wegen Corona nicht bezogen haben (weiterlaufende Verträge) . Abgerechnet wird über die Betreuungsinstitutionen die bis zu m17.7. in der Pflicht sind, die entsprechenden Anträge zu stellen.

200403_medienmitteilung_kinderbetreuung_in_der_coronakrise.pdf | |
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Wir versuchen bereits einen Blick in die Zukunft nach Corona zu riskieren.
Hier ein Zusammenzug der wichtigsten Aufgaben, um nach Corona den Anschluss wieder zu finden. Falls Sie fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Kontaktaufnahme |
Infoblatt von kmu.admin:

arbeitsausfälle_im_zusammenhang_mit_dem_coronavirus.pdf | |
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Corona-Newsletters des dtma an ihre Mitglieder (chronologisch geordnet) :
Info vom 3.3 2020

info_dtma_vom_3._märz_2020_.pdf | |
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Info vom 12.3.2020

info_dtma_vom_12.3.2020.pdf | |
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Info vom 17.3.2020
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Info vom 28.3.2020

info_dtma_vom_28.3.2020.pdf | |
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Info vom 3.4.2020

info_dtma_vom_3.4.2020.pdf | |
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Info vom 9.4.2020

info_vom_9.4.2020.pdf | |
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Info vom 20.4.2020

infomail_vom_20.4.2020.pdf | |
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Info vom 23.4.2020
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Info vom 1.5.2020

infomail_1.5.2020docx.pdf | |
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200429_muster_schutzkonzept_kita_seb.pdf | |
File Size: | 201 kb |
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Info vom 8.5.2020

info_vom_8.5.2020.pdf | |
File Size: | 109 kb |
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2020_entwurf_schutzkonzept.pdf | |
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Infomail vom 26.6.2020
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Infomail vom 10.8.2020

newsletter_schulbeginn_10.8.2020.pdf | |
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covid-19_massnahmen_im_bereich_internationaler_personenverkehr_infoblatt_a5__3_.pdf | |
File Size: | 1821 kb |
File Type: |

testkriterien_kinder.pdf | |
File Size: | 601 kb |
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bag_coronavirus_schuelerinnen_und_schüler.pdf | |
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