Hier finden Sie alle Informationen, die für Betreuungsorganisationen im schulergänzenden Kinderbetreuungsbereich wichtig sind:
Die Informationen von 2020 sind unter an der Seite aufgeführt. Hier finden Sie Infos zu den aktuell gültigen Massnahmen (18.1.2021)
2021
Ab 18.1.2021 gelten nochmals verschärfte Schutzmassnahmen.
Maskenpflicht am Arbeitsplatz:
Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist (also auch in Betreuungsbetrieben) , werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.
Zudem wird die Dispensation von der Maskentragpflicht auf Wunsch der Gesundheitsdirektorenkonferenz und nach Erfahrungen im Vollzug präzisiert: Für den Nachweis medizinischer Gründe ist ein Attest einer Ärztin, eines Arztes, einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten erforderlich; ein Attest darf nur dann ausgestellt werden, wenn dies für die betreffende Person angezeigt ist.
Schutz besonders gefährdeter Personen
Besonders gefährdete Personen (Risikogruppen) werden spezifisch geschützt. Dazu wird (in Betreuungsbetrieben, wo Homeoffe nicht möglich ist) das Recht auf Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Für gefährdete Personen in Betreuungsorganisationen (mit Attest) muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.
Diesen könnt Ihr direkt HIER beantragen.
Falls Ihr Fragen dazu habt, könnt Ihr Euch direkt an eoanfragen@sva-ag.ch richten
2020
Alle Tagesstrukturen und Kindertagesstätten sollen weiterhin geöffnet bleiben. Dies hat am 16.3.2020 der Bundesrat und der Regierungsrat des Kantons Aargau an seinen Pressekonferenzen bestätigt.
Medienmitteilung vom 16.3.2020 vom Bundesrat Medienmitteilung vom 16.3.2020 vom Regierungsrat des Kantons Aargau
Das heisst für Tagesstrukturen, dass sie bei Bedarf weiter geöffnet sein müssen, dies unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen (Gruppengrösse max. 5 Kinder, Einhaltung der SIcherheitsmassnahmen etc.)
Einige Tagesstrukturen mussten auf Grund der aktuellen Lage Personal mit reduziertem Pensum einsetzen..
Falls Sie in dieser Situation sind, können Sie für Ihre Tagesstruktur Kurzarbeit anmelden.
Direkter link zur Beantragung von Kurzarbeit beim Kanton Aargau:
hier klicken
Der Beschluss des Regierungsrates des Kantons Aargau hält fest, dass seit Montag, 16. März 2020 bis sicher 4. April 2020 sämtliche Schulen im Kanton Aargau geschlossen bleiben.
19. März 2020 Informationen Kanton Aargau - Fragen und Antworten Coronavirus für Kindertagesstätten, Tagesfamilien und weitere Institutionen der Kinderbetreuung
Am 17.4. teilte der Bundesrat mit, dass am 11.Mai die obligatorischen Schulen wieder öffnen sollen. Dies wird im Kanton Aargau mit Vollunterricht umgesetzt, d.h. es wird ab 11.5. wieder regulär im Ganzklassenunterricht unterrichtet.
Dies heisst, dass auch Tagesstrukturen im Kanton Aargau ihren Betrieb wieder aufnehmen oder dem Bedarf anpassen sollen.
Es ist weiterhin äusserst wichtig, dass Hygienevorschriften und Meldepflichten gemäss dem Bundesamt für Gesundheit eingehalten werden. Bitte weisen Sie die Erziehungsberechtigten sowie Kinder/Jugendliche und alle Mitarbeiter*innen darauf hin.
Aktuelle Infos dazu vom BAG hier
Aktuelle Hinweise vom Kanton Aargau betreffend Tagesstrukturen und Kindertagesstätten
Weitere Informationen Kanton Aargau
Der Bundesrat plant ein Hilfspaket für Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Tagesfamilien. Artikel dazu im Tagesanzeiger vom 1.4.2020
Dies wurde jedoch an der Medienkonferenz des Bundesrates am 3.4.2020 mit dem Hinweis ad acta gelegt, dass dies Unterstützung in solchen Fällen Sache der Kantone und Gemeinden seien.
Kibesuisse hat daraufhin eine ungehaltene Medienmitteilung lanciert.
Der dtma hat dem Regierungsrat des Kantons Aargau einen diesbezüglichen Antrag gestellt.
Im Juni wurde informiert, dass die Erziehenden in den Genuss von Enschädigungen kommen werden, wenn Sie Betreuungsleitstungen bezahlen mussten, die sie wegen Corona nicht bezogen haben (weiterlaufende Verträge) . Abgerechnet wird über die Betreuungsinstitutionen die bis zu m17.7. in der Pflicht sind, die entsprechenden Anträge zu stellen.
Die Informationen von 2020 sind unter an der Seite aufgeführt. Hier finden Sie Infos zu den aktuell gültigen Massnahmen (18.1.2021)
2021
Ab 18.1.2021 gelten nochmals verschärfte Schutzmassnahmen.
Maskenpflicht am Arbeitsplatz:
Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist (also auch in Betreuungsbetrieben) , werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen: Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als nur eine Person in einem Raum aufhält. Ein grosser Abstand zwischen Arbeitsplätzen im gleichen Raum genügt nicht mehr.
Zudem wird die Dispensation von der Maskentragpflicht auf Wunsch der Gesundheitsdirektorenkonferenz und nach Erfahrungen im Vollzug präzisiert: Für den Nachweis medizinischer Gründe ist ein Attest einer Ärztin, eines Arztes, einer Psychotherapeutin oder eines Psychotherapeuten erforderlich; ein Attest darf nur dann ausgestellt werden, wenn dies für die betreffende Person angezeigt ist.
Schutz besonders gefährdeter Personen
Besonders gefährdete Personen (Risikogruppen) werden spezifisch geschützt. Dazu wird (in Betreuungsbetrieben, wo Homeoffe nicht möglich ist) das Recht auf Beurlaubung für besonders gefährdete Personen eingeführt. Für gefährdete Personen in Betreuungsorganisationen (mit Attest) muss der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitnehmenden unter voller Lohnzahlung von der Arbeitspflicht befreien. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz.
Diesen könnt Ihr direkt HIER beantragen.
Falls Ihr Fragen dazu habt, könnt Ihr Euch direkt an eoanfragen@sva-ag.ch richten
2020
Alle Tagesstrukturen und Kindertagesstätten sollen weiterhin geöffnet bleiben. Dies hat am 16.3.2020 der Bundesrat und der Regierungsrat des Kantons Aargau an seinen Pressekonferenzen bestätigt.
Medienmitteilung vom 16.3.2020 vom Bundesrat Medienmitteilung vom 16.3.2020 vom Regierungsrat des Kantons Aargau
Das heisst für Tagesstrukturen, dass sie bei Bedarf weiter geöffnet sein müssen, dies unter Berücksichtigung der neuen Rahmenbedingungen (Gruppengrösse max. 5 Kinder, Einhaltung der SIcherheitsmassnahmen etc.)
Einige Tagesstrukturen mussten auf Grund der aktuellen Lage Personal mit reduziertem Pensum einsetzen..
Falls Sie in dieser Situation sind, können Sie für Ihre Tagesstruktur Kurzarbeit anmelden.
Direkter link zur Beantragung von Kurzarbeit beim Kanton Aargau:
hier klicken
Der Beschluss des Regierungsrates des Kantons Aargau hält fest, dass seit Montag, 16. März 2020 bis sicher 4. April 2020 sämtliche Schulen im Kanton Aargau geschlossen bleiben.
19. März 2020 Informationen Kanton Aargau - Fragen und Antworten Coronavirus für Kindertagesstätten, Tagesfamilien und weitere Institutionen der Kinderbetreuung
Am 17.4. teilte der Bundesrat mit, dass am 11.Mai die obligatorischen Schulen wieder öffnen sollen. Dies wird im Kanton Aargau mit Vollunterricht umgesetzt, d.h. es wird ab 11.5. wieder regulär im Ganzklassenunterricht unterrichtet.
Dies heisst, dass auch Tagesstrukturen im Kanton Aargau ihren Betrieb wieder aufnehmen oder dem Bedarf anpassen sollen.
Es ist weiterhin äusserst wichtig, dass Hygienevorschriften und Meldepflichten gemäss dem Bundesamt für Gesundheit eingehalten werden. Bitte weisen Sie die Erziehungsberechtigten sowie Kinder/Jugendliche und alle Mitarbeiter*innen darauf hin.
Aktuelle Infos dazu vom BAG hier
Aktuelle Hinweise vom Kanton Aargau betreffend Tagesstrukturen und Kindertagesstätten
Weitere Informationen Kanton Aargau
Der Bundesrat plant ein Hilfspaket für Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Tagesfamilien. Artikel dazu im Tagesanzeiger vom 1.4.2020
Dies wurde jedoch an der Medienkonferenz des Bundesrates am 3.4.2020 mit dem Hinweis ad acta gelegt, dass dies Unterstützung in solchen Fällen Sache der Kantone und Gemeinden seien.
Kibesuisse hat daraufhin eine ungehaltene Medienmitteilung lanciert.
Der dtma hat dem Regierungsrat des Kantons Aargau einen diesbezüglichen Antrag gestellt.
Im Juni wurde informiert, dass die Erziehenden in den Genuss von Enschädigungen kommen werden, wenn Sie Betreuungsleitstungen bezahlen mussten, die sie wegen Corona nicht bezogen haben (weiterlaufende Verträge) . Abgerechnet wird über die Betreuungsinstitutionen die bis zu m17.7. in der Pflicht sind, die entsprechenden Anträge zu stellen.

200403_medienmitteilung_kinderbetreuung_in_der_coronakrise.pdf | |
File Size: | 121 kb |
File Type: |
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Wir versuchen bereits einen Blick in die Zukunft nach Corona zu riskieren.
Hier ein Zusammenzug der wichtigsten Aufgaben, um nach Corona den Anschluss wieder zu finden. Falls Sie fragen haben, melden Sie sich gerne bei uns. Kontaktaufnahme |
Infoblatt von kmu.admin:

arbeitsausfälle_im_zusammenhang_mit_dem_coronavirus.pdf | |
File Size: | 407 kb |
File Type: |
Corona-Newsletters des dtma an ihre Mitglieder (chronologisch geordnet) :
Info vom 3.3 2020

info_dtma_vom_3._märz_2020_.pdf | |
File Size: | 106 kb |
File Type: |
Info vom 12.3.2020

info_dtma_vom_12.3.2020.pdf | |
File Size: | 130 kb |
File Type: |
Info vom 17.3.2020
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Info vom 28.3.2020

info_dtma_vom_28.3.2020.pdf | |
File Size: | 97 kb |
File Type: |
Info vom 3.4.2020

info_dtma_vom_3.4.2020.pdf | |
File Size: | 137 kb |
File Type: |
Info vom 9.4.2020

info_vom_9.4.2020.pdf | |
File Size: | 138 kb |
File Type: |
Info vom 20.4.2020

infomail_vom_20.4.2020.pdf | |
File Size: | 42 kb |
File Type: |
Info vom 23.4.2020
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Info vom 1.5.2020

infomail_1.5.2020docx.pdf | |
File Size: | 65 kb |
File Type: |

200429_muster_schutzkonzept_kita_seb.pdf | |
File Size: | 201 kb |
File Type: |
Info vom 8.5.2020

info_vom_8.5.2020.pdf | |
File Size: | 109 kb |
File Type: |

2020_entwurf_schutzkonzept.pdf | |
File Size: | 484 kb |
File Type: |
Infomail vom 26.6.2020
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Infomail vom 10.8.2020

newsletter_schulbeginn_10.8.2020.pdf | |
File Size: | 97 kb |
File Type: |

covid-19_massnahmen_im_bereich_internationaler_personenverkehr_infoblatt_a5__3_.pdf | |
File Size: | 1821 kb |
File Type: |

testkriterien_kinder.pdf | |
File Size: | 601 kb |
File Type: |

bag_coronavirus_schuelerinnen_und_schüler.pdf | |
File Size: | 3110 kb |
File Type: |